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Vorsorge

Rechtzeitig vorsorgen

Mit der Volljährigkeit ist jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich geschäftsfähig und damit eigen­ver­antwortlich. Er kann sein Leben in allen (rechtlichen) Angelegenheiten selbst­bestimmt regeln und gestalten.

Krankheit, Behinderung, Alter z.B. können dazu führen, dass Menschen in ihren rechtlichen Handlungs­­möglichkeiten ein­­geschränkt und ge­schäfts­unfähig sind. Diese Menschen brauchen (rechtliche) Hilfe.

Ein gesetzliches Vertretungs­recht gibt es nur bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Ehegatten, Lebenspartner, oder erwachse Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht für ihre Angehörigen.

Benötig ein erwachsener Mensch rechtliche Ver­tretung, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.

Selbstbestimmung sicherstellen mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung!

Sie bestimmen in einer Vorsorgevollmacht welche Vertrauensperson, wie Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, welche rechtlichen Angelegenheiten für Sie auf welche Weise erledigen darf.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Gericht bestellt wird.

Wir beraten Sie

Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer: (06331) 21602 - 22.

Zur unserer Beratung gehört:

  • Aufklärung über die Bedeutung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Bereitstellung von Informationsmaterialien und Vordrucken einzelner Formulare
  • Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare
  • Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation, Anliegen und Fragestellungen

Sie können den AWO-Vorsorge-Ordner mit allen Themen zur Vorsorge online erwerben oder auf Nachfrage auch bei uns im Büro.

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Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet und han­delt, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Entscheidend: Vertrauen zählt!

In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person bei Erforderlich­keit vom Ge­richt als Ihr gesetz­licher Betreuer be­stellt werden soll.


Mit der Patientenverfügung be­stimmen Sie welche medi­zi­nischen Maßnahmen bei Ihnen bei schwerer Krank­heit oder im Sterbe­­prozess durch­­ge­führt werden dürfen oder unterlassen werden sollen.