Teichstraße 19
66953 Pirmasens
Tel: | (06331) 21602 - 22 |
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Mit der Volljährigkeit ist jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich geschäftsfähig und damit eigenverantwortlich. Er kann sein Leben in allen (rechtlichen) Angelegenheiten selbstbestimmt regeln und gestalten.
Krankheit, Behinderung, Alter z.B. können dazu führen, dass Menschen in ihren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt und geschäftsunfähig sind. Diese Menschen brauchen (rechtliche) Hilfe.
Ein gesetzliches Vertretungsrecht gibt es nur bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder. Ehegatten, Lebenspartner, oder erwachse Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht für ihre Angehörigen.
Benötig ein erwachsener Mensch rechtliche Vertretung, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.
Sie bestimmen in einer Vorsorgevollmacht welche Vertrauensperson, wie Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, welche rechtlichen Angelegenheiten für Sie auf welche Weise erledigen darf.
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Gericht bestellt wird.
Wir beraten Sie gerne persönlich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit einem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Telefonnummer: (06331) 21602 - 22.
Sie können den AWO-Vorsorge-Ordner mit allen Themen zur Vorsorge online erwerben oder auf Nachfrage auch bei uns im Büro.
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet und handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
Entscheidend: Vertrauen zählt!
In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person bei Erforderlichkeit vom Gericht als Ihr gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen bei schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess durchgeführt werden dürfen oder unterlassen werden sollen.