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Die Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche Person bei Erforderlich­keit vom Gericht als Ihr gesetz­licher Betreuer bestellt werden soll.
Ein gesetzlicher Betreuer oder eine Betreuerin vertritt Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten. Der Be­treuer oder die Betreuerin hat sich dabei an alle recht­lichen Bestimmungen zu halten. Das Gericht überwacht die gesetzlichen Betreuer.

Lassen Sie sich dazu beraten, beim Betreuungs­verein, der Betreuungs­behörde oder dem Betreuungs­gericht.

Wann Betreuungsverfügung schreiben?

Einer Betreuungsverfügung ist zu empfehlen, wenn Sie nicht so weit gehen wollen, einer Person eine Voll­macht zu erteilen. Denn ein Betreuer unterliegt im Gegensatz zum Bevollmächtigten durch eine Vorsorge­vollmacht einer engeren Kontrolle bei der Führung seines Amtes durch das zuständige Betreuungsgericht.

Die Betreuungsverfügung wird erst wirksam, sobald das zuständige Amtsgericht die Betreuung tatsächlich anordnet und der vorgeschlagene Betreuer sein Amt annimmt.

Betreuungsverfügung schriftlich und beglaubigt

Es ist zu empfehlen die Betreuungsverfügung schriftlich zu verfassen und zu unterschrieben. Eine Be­glau­bigung durch die Betreuungsbehörde, dem zuständigen Orts­gericht oder einem Notar beugt vor Zweifeln an der Echtheit der Verfügung vor.

Es ist nicht notwendig bei der Verfassung der Betreuungsverfügung geschäftsfähig zu sein. Grund dafür ist, dass eine Betreuungsverfügung nur als eine Art der Äußerungen von Wünschen und Vorschlägen gesehen wird und keine rechtsverbindlichen Folgen nach sich zieht.

Das Gericht muss Ihrem Vorschlag Folge leisten. Vorausgesetzt dass der vorgeschlagene Betreuer für sein Amt geeignet ist und die Auswahl Ihrem Wohl nicht entgegen läuft.

Einsatz der Betreuungsverfügung

Um den Einsatz der Betreuungsverfügung sicherzustellen sollten Sie Vertrauenspersonen über die Existenz der Verfügung benachrichtigen. Des Weiteren können Sie im zentralen Vorsorgeregister der Bundes­notar­kammer die Betreuungsverfügung hinterlegen. Bitte informieren Sie sich hierüber über folgenden Link www.vorsorgeregister.de.

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Muster Betreuunsverfügung

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie können uns unter der an­ge­gebenen Telefonnummer zu den Öffnungs­zeiten oder per E-Mail erreichen.