Teichstraße 19
66953 Pirmasens
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Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet und handelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Zumeist ist dies der Ehe- oder Lebenspartner oder es sind die erwachsenen Kinder. Entscheidend: Vertrauen zählt!
Warten Sie für eine Vorsorgevollmacht nicht zu lange, Sie müssen noch geschäftsfähig sein.
Lassen Sie sich dazu beraten, beim Betreuungsverein, der Betreuungsbehörde oder bei einem Notar. Die Betreuungsbehörde und der Notar können Ihre Unterschrift beglaubigen.
Viele Menschen in Deutschland glauben, dass sie, in Situationen in denen sie selbst keine eigenen Entscheidungen treffen können, durch ihre Angehörigen vertreten werden können. Diese Regelung existiert lediglich bei Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertretungsmacht auf eine bestimmte Person übertragen werden. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens Ihre alltäglichen Angelegenheiten zu erledigen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind. Hiermit können Sie einer Bestellung eines Betreuers durch das Gericht entgegenwirken und vermeiden, dass eine fremde Person eingesetzt wird.
In Situationen in denen keine eigenständige Entscheidung getroffen werden kann, wird die bevollmächtigte Person in die Lage versetzt, rechtswirksame Handlungen in Vertretung des Vollmachtgebers zu tätigen. Es ist sinnvoll frühzeitig eine Regelung hierfür zu treffen, zum Beispiel im Wege einer Vorsorgevollmacht.
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf alle Bereiche des Lebens beziehen oder begrenzt werden.
Die bevollmächtigte Person sollte eine Person Ihres Vertrauens sein. Es ist wichtig, dass sie in Kenntnis von der Existenz und dem Aufenthaltsort der Vollmacht gesetzt wird.
Sie können die Betreuungsverfügung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Bitte informieren Sie sich hierüber über folgenden Link www.vorsorgeregister.de.
Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich verfasst werden und vom Bevollmächtigten und Vollmachtgeber unterschrieben werden. Sie können jederzeit eine Vollmacht verfassen, abändern oder widerrufen solange Sie geschäftsfähig sind. Eine notarielle Beurkundung ist bei der Aufnahme von Verbraucherdarlehen oder bei Erwerb oder Veräußerung eines Grundstückes erforderlich.
Die notarielle Beurkundung ist von einer Beglaubigung zu unterscheiden. Eine Beglaubigung der Unterschrift kann von einem Notar, der Betreuungsbehörde und dem zuständigen Ortsgericht durchgeführt werden. Diese unterstreicht die Wirksamkeit Ihrer Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht endet mit dem Tod des Vollmachtgebers. Es ist jedoch möglich eine Vollmacht über den Tod hinaus zu verfassen, um Schwierigkeiten bei der Regelung der Bestattungsfragen oder Nachlassabwicklung entgegenzuwirken.
Die Vorsorgevollmacht ist über das Justizministerium unter folgendem Link kostenlos erhältlich: https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevoll
Gerne stellen wir Ihnen die Vorsorgevollmacht im AWO Betreuungsverein kostenlos zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie können uns unter der angegebenen Telefonnummer zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail erreichen.